In Zukunft mit PEPP.
Ab 2018 sind psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser sowie alle Einrichtungen mit entsprechender Fachabteilung verpflichtet, auf das neue Vergütungssystem „Pauschalierende Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik“ (PEPP) umzusteigen. Da der richtige Umgang mit dem System erlösrelevant sein wird, sollten sich Kliniken besonders gut vorbereiten.
Über kritische Punkte in der Anwendung und technische Hilfen sprach die Redaktion unserer Fachartikel mit Heike Engel, Abteilungsleiterin Patientenverwaltung im Asklepios Fachklinikum in Göttingen, die sagt: „Kliniken, die noch kein IT-System im Einsatz haben und 2018 PEPP-relevant abrechnen müssen, können das nur mit einer guten Software schaffen. Und sie müssen schnell damit beginnen.“