Vorangekommen sind wir beim KTL 2025, ein Thema, das besonders unsere Rehakliniken interessiert. Die Konzepte für die Fortentwicklung unserer Software TIMEBASE 3.1 und TIMEBASE 4 sind weit gediehen und wir sind im Plan, so dass ein erster Austausch mit unseren Kunden auf der DMEA im April 2025 erfolgen konnte.
Die Diskussionen zwischen Kliniken, Softwareherstellern und DRV Bund über die seinerzeit vorliegenden Entwürfe und deren mögliche Auswirkungen haben spätestens 2024 begonnen.
Die Einführung der KTL 2025 war ursprünglich zum 1.1.2026 vorgesehen. Die Veröffentlichung der endgültigen Spezifikation durch die DRV Bund hat sich jedoch verzögert und wurde auf Juli 2025 verschoben, die Einführung der KTL 2025 soll nun zum 1.1.2027 erfolgen.
Die für die Softwareentwicklung und weitere Projektplanung wichtige fertige Spezifikation liegt nun seit kurzem (Juli 2025) in Form der bekannten KTL Broschüre (als pdf-Dokument) wieder zum Download bei der DRV Bund vor:
KTL Broschüre 2025
(KTL Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation, Version 2025, 7. Auflage, Stand: 07/2025, Hrsg.: Deutsche Rentenversicherung Bund)
Magrathea wird für die aktuellen Softwareversionen TIMEBASE 3.1, TIMEBASE 3.1+ und TIMEBASE 4 sowie TIMEBASE BI Updates für KTL 2025 bereitstellen und auch zukünftig mit Support und einem Schulungsangebot unterstützen.
Analoges gilt für die angekündigten überarbeiteten Reha-Therapiestandards (RTS) der DRV, die die KTL 2025 berücksichtigen und die ebenfalls zum 1.1.2027 eingeführt werden sollen.
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Auf der Website der DRV findet man die Antworten auf häufige Fragen zur KTL 2025.
Für die Einführung gilt: „Die KTL 2025 ist verpflichtend ab 01.01.2027. Hier ist das Entlassungsdatum auf den Entlassungsberichten maßgeblich.“
Und wie ist der KTL-Code aufgebaut?
„Der einzelne Dokumentationscode der KTL besteht aus einer siebenstelligen Zeichenfolge. Diese beinhaltet das Kapitel als Großbuchstabe, gefolgt von drei Ziffern, welche die genaue Leistung innerhalb des Kapitels wiedergeben. Danach erfolgt die Dauer in gruppierten Minuten und als Buchstabe und die letzten beiden Stellen geben die Anzahl wieder. Die letzten beiden Stellen beinhalten die neuen Merkmalen der Gruppengröße, diese wird mit Groß- und Kleinbuchstaben dokumentiert, und in der letzten Stelle die Leistungsart mit einer Ziffer.“
Zur Gruppengröße, die mit einer extra Stelle dokumentiert wird, heißt es:
„Dadurch wird, in der KTL 2025, eine an Behandlungsfortschritte angepasste, flexible Wahl der Gruppengröße erleichtert. Zu Beginn einer Rehabilitation kann eine intensive Betreuung in Einzeltherapie erforderlich sein. Bei entsprechenden Fortschritten kann dann der Übergang zu Gruppentherapien erfolgen, ggf. auch gleitend, indem Einzel- und Gruppentherapie kombiniert werden, ohne dass es, bezogen auf die Leistung, zu einer (scheinbaren) Unterschreitung der Mindestfrequenzen oder Gesamtdauern kommt. “
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Häufige Fragen zu KT 2025
Aus den Zitaten ersieht man bereits, dass man in der TIMEBASE mit den aktuell vorhandenen Feldern nicht mehr auskommen wird, wenn KTL 2025 zusätzlich unterstützt werden soll. Das neue Klassifikationssystem für therapeutische Leistungen der Deutschen Rentenversicherung erfordert Anpassungen in Software und, wegen überarbeiteter RTS (Reha-Therapiestandards – angekündigt, aber bis Anfang September 2025 noch nicht veröffentlicht), auch im klinischen Alltag. Gruppengröße und Leistungsart werden künftig zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Außerdem muss der Stichtag 1.1.2027 und das Kriterium „Behandlungsfall ist entlassen“ für die Kodierung nach KTL 2025 herangezogen werden können.
Informationen zum Thema RTS:
Indikationsübergreifende Reha-Therapiestandards, Reha-Therapiestadards Onkologie
Hier liegt bisher nur je ein Entwurf vor (Entwurfsversion 2.0, Stand: September 2025) – die Einführung ist ebenfalls zum 1.1.2027 geplant.