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Gerne sind wir für Sie da.

Fragen, die Sie an unseren Support haben, klären wir live und direkt.

Mit Hilfe des Online-Zugangs kann unser zuständiger Mitarbeiter gleichzeitig Ihren Arbeitsplatz sehen. Er schaltet sich auf Ihren aktuellen Bildschirm und wird so schnell und unkompliziert Ihre Fragen verstehen und im Gespräch mit Ihnen (wir telefonieren gleichzeitig) Lösungen finden.



Jetzt die Weichen stellen für KTL 2025 – Ihre TIMEBASE® rechtzeitig vorbereiten!

Der modernisierte KTL 2025 der DRV Bund rückt 2026 in den Fokus und tritt für Entlassungen ab 2027 verbindlich in Kraft. Die Änderungen sind geldwirksam und betreffen die Leistungsabrechnung, Vergütung, Qualitätspunkte und das Ranking Ihres Hauses.

Auch unsere TIMEBASE®-Systeme werden entsprechend umgestellt:

TIMEBASE® 3 → Version 3.2: bewährte Produktlinie, weiterhin gepflegt und unterstützt.
TIMEBASE® 4 → Version 47: moderne Architektur, effizienter Übergang von KTL 2015 zu KTL 2025.

TIMEBASE® 3 & 4 bilden das Rückgrat in vielen Kliniken. Mit über 25.000 Arbeitsplätzen in rund 300 Kliniken müssen wir viele Installationen aktualisieren. Um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten, bitten wir um Ihre Rückmeldung, welche Unterstützung Sie benötigen, um rechtzeitig planen zu können.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und werden uns unsererseits mit weiteren Details zurückmelden, damit einer erfolgreichen Umstellung nichts im Wege steht.

Mit freundlichen Grüßen,

Magrathea Informatik GmbH

Oliver Brüggen
Geschäftsführer

(veröffentlicht: 07. Oktober 2025)



Vorangekommen sind wir beim KTL 2025, ein Thema, das besonders unsere Rehakliniken interessiert. Die Konzepte für die Fortentwicklung unserer Software TIMEBASE 3.1 und TIMEBASE 4 sind weit gediehen und wir sind im Plan, so dass ein erster Austausch mit unseren Kunden auf der DMEA im April 2025 erfolgen konnte.

Die Diskussionen zwischen Kliniken, Softwareherstellern und DRV Bund über die seinerzeit vorliegenden Entwürfe und deren mögliche Auswirkungen haben spätestens 2024 begonnen.
Die Einführung der KTL 2025 war ursprünglich zum 1.1.2026 vorgesehen. Die Veröffentlichung der endgültigen Spezifikation durch die DRV Bund hat sich jedoch verzögert und wurde auf Juli 2025 verschoben, die Einführung der KTL 2025 soll nun zum 1.1.2027 erfolgen.
Die für die Softwareentwicklung und weitere Projektplanung wichtige fertige Spezifikation liegt nun seit kurzem (Juli 2025) in Form der bekannten KTL Broschüre (als pdf-Dokument) wieder zum Download bei der DRV Bund vor:
KTL Broschüre 2025
(KTL Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation, Version 2025, 7. Auflage, Stand: 07/2025, Hrsg.: Deutsche Rentenversicherung Bund)

Magrathea wird für die aktuellen Softwareversionen TIMEBASE 3.1, TIMEBASE 3.1+ und TIMEBASE 4 sowie TIMEBASE BI Updates für KTL 2025 bereitstellen und auch zukünftig mit Support und einem Schulungsangebot unterstützen.
Analoges gilt für die angekündigten überarbeiteten Reha-Therapiestandards (RTS) der DRV, die die KTL 2025 berücksichtigen und die ebenfalls zum 1.1.2027 eingeführt werden sollen.

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Auf der Website der DRV findet man die Antworten auf häufige Fragen zur KTL 2025.
Für die Einführung gilt: „Die KTL 2025 ist verpflichtend ab 01.01.2027. Hier ist das Entlassungsdatum auf den Entlassungsberichten maßgeblich.“

Und wie ist der KTL-Code aufgebaut?
„Der einzelne Dokumentationscode der KTL besteht aus einer siebenstelligen Zeichenfolge. Diese beinhaltet das Kapitel als Großbuchstabe, gefolgt von drei Ziffern, welche die genaue Leistung innerhalb des Kapitels wiedergeben. Danach erfolgt die Dauer in gruppierten Minuten und als Buchstabe und die letzten beiden Stellen geben die Anzahl wieder. Die letzten beiden Stellen beinhalten die neuen Merkmalen der Gruppengröße, diese wird mit Groß- und Kleinbuchstaben dokumentiert, und in der letzten Stelle die Leistungsart mit einer Ziffer.“

Zur Gruppengröße, die mit einer extra Stelle dokumentiert wird, heißt es:

„Dadurch wird, in der KTL 2025, eine an Behandlungsfortschritte angepasste, flexible Wahl der Gruppengröße erleichtert. Zu Beginn einer Rehabilitation kann eine intensive Betreuung in Einzeltherapie erforderlich sein. Bei entsprechenden Fortschritten kann dann der Übergang zu Gruppentherapien erfolgen, ggf. auch gleitend, indem Einzel- und Gruppentherapie kombiniert werden, ohne dass es, bezogen auf die Leistung, zu einer (scheinbaren) Unterschreitung der Mindestfrequenzen oder Gesamtdauern kommt. “

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Häufige Fragen zu KT 2025

Aus den Zitaten ersieht man bereits, dass man in der TIMEBASE mit den aktuell vorhandenen Feldern nicht mehr auskommen wird, wenn KTL 2025 zusätzlich unterstützt werden soll. Das neue Klassifikationssystem für therapeutische Leistungen der Deutschen Rentenversicherung erfordert Anpassungen in Software und, wegen überarbeiteter RTS (Reha-Therapiestandards – angekündigt, aber bis Anfang September 2025 noch nicht veröffentlicht), auch im klinischen Alltag. Gruppengröße und Leistungsart werden künftig zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Außerdem muss der Stichtag 1.1.2027 und das Kriterium „Behandlungsfall ist entlassen“ für die Kodierung nach KTL 2025 herangezogen werden können.

Informationen zum Thema RTS:
Indikationsübergreifende Reha-Therapiestandards, Reha-Therapiestadards Onkologie
Hier liegt bisher nur je ein Entwurf vor (Entwurfsversion 2.0, Stand: September 2025) – die Einführung ist ebenfalls zum 1.1.2027 geplant.



Als TIMEBASE 3.1 freigegeben wurde, war von Windows 11 noch nichts zu sehen. Im Rahmen der Produktpflege wurde TIMEBASE 3.1 von Magrathea auch unter den später neu entwickelten Betriebssystemen Windows 11 und Windows Server 2022 auf Herz und Nieren getestet.

TIMEBASE 3.1 zeigte in verschiedenen Varianten ausführlicher Regressionstests auf Windows 11 und Windows 2022 keine Schwächen. Alle Funktionen laufen normal. TIMEBASE 3.1 wurde daher inzwischen für Windows 11 und Windows Server 2022 freigegeben. Aktualisierte Systemvoraussetzungen sind bei Magrathea über den Vertrieb erhältlich.



Seit dem Wochenende ist eine neue Tür, oder besser ein scheunentorgroßes Loch für Hacker bekannt. Der Name der Schwachstelle lautet „log4j“.

Was ist log4j ?

Der Begriff log4j ist eine Abkürzung und steht für „Logging for Java“, übersetzt: Meldungsdienst für die Programmiersprache Java. Mit diesem Werkzeug werden Server-Meldungen an passende Ausgabemedien geleitet, z.B. an einen Bildschirm oder Drucker oder in eine Datenbank.

Auswirkungen für magrathea Kunden.

Die Server-Komponenten unserer Produkte sind nicht aus dem Internet erreichbar.

Daher besteht keine Bedrohung aus dem Internet.

Was passiert, wenn die Klinik anderweitig infiltriert wurde ?

Auch wenn sich die Hacker schon in die Klinik eingeschlichen haben, können sie log4j nicht gegen die TIMEBASE® bzw. IDASH® benutzen.

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Hier ein paar Details:

TIMEBASE® 4

Die TIMEBASE® 4 verwendet andere, sichere Meldungs-Werkzeuge für die Meldungsaufgaben.

TIMEBASE® 4 ist nicht betroffen, kein Update nötig.

TIMEBASE® 3.1

Die TIMEBASE® 3 verwendet log4j nur in sicheren Versionsständen.

TIMEBASE® 3 ist nicht betroffen, kein Update nötig.

IDASH®

IDASH benutzt aufgrund seiner Konstruktion keine speziellen Meldungs-Werkzeuge.

IDASH®  ist nicht betroffen, kein Update nötig.

Log4j und Oracle Database der TIMEBASE® 3.1

Die TIMEBASE® 3.1 nutzt eine Oracle Database als Datenbank. Installiert man entsprechend eine Oracle Datenbank auf seinem Server, ist immer eine log4j Datei im Umfang der Oracle-Installation enthalten. Es stellt sich die Frage, ob dieser Umstand die TIMEBASE® 3.1 betrifft.

Die Antwort lautet, dass die Oracle Database in dem von magrathea verwendeten Installationsumfang nicht betroffen ist. Die log4j-Datei liegt zwar auf der Platte, wird aber nicht verwendet.

Betroffen von log4j wären die (sehr kostenpflichtigen) Komponenten „Autonomous Health Framework“ (AHF), „Trace File Analyzer“ (TFA), Spatial und Graph. Diese werden von uns nicht benutzt. Zusätzlich betroffen ist der Oracle SQL Developer. Dieser wird von unseren Kunden nicht genutzt.

Aus dem Gesagten folgt:

o Es sind keine Aktionen bzgl. der Oracle Database von TIMEBASE® 3.1 notwendig.

o Es ist okay, die log4j Datei vorsichtshalber zu löschen, da sie von uns eh nicht verwendet wird.

Soweit der Sachstand und wir freuen uns natürlich, dass unsere Produkte sicher sind und damit auch unsere Kunden.

Sollten Sie Detailfragen haben, kontaktieren Sie gerne unseren Support.



Welche Auswirkungen hat es für TIMEBASE® 3.1, wenn Oracle Java JDK für bestimmte Versionen kostenpflichtig wird? Hier folgen FAQs zu möglichen Problemen:

Unser TIMEBASE 3.1 Server benötigt (schon immer) eine Java Runtime (sog. JDK) auf dem Rechner des Kunden. Diese JDK liefern wir in aller Regel als Teil unseres TB 3.1 Installationspaketes an den Kunden aus. Hersteller der diversen JDK ist die Firma Oracle. Oracle verlangt ab sofort für bestimmte JDK seit neuestem Lizenzgebühren.

Da Oracle JDK bis Version 8 u201 auch weiterhin kostenfrei zur Nutzung zu Verfügung steht, gibt es aktuell aber erst einmal keine Probleme.

Weitere Infos:

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Im Einzelnen, vereinfacht:

• Oracle JDK bis Version 8 u201 bleibt kostenfrei.
• Oracle JDK ab Version 9 ist seit September 2018 kostenpflichtig.
• Open JDK bleibt kostenfrei.

Verhältnisse in der TB 3.1 aktuell:

Wir liefern gegenwärtig die Version Oracle JDK Version 8 aus. Diese Version wird auch weiter ausreichen.

Kommende Probleme bis 2023:

Der Hersteller-Support für Oracle JDK Version 8 ist zeitlich begrenzt. Dies kann ein Problem ergeben, wenn eine neue relevante Sicherheitslücke auftaucht.

Lösung: in diesem Fall würden wir umschwenken auf Open JDK. Die Pflege von Open JDK ist bis 2023 garantiert. Daher keine Probleme bis 2023.

Verhältnisse ab 2024:

Wir vermuten stark, dass es spätestens ab 2024 ein anderes, kostenfreies JDK geben wird, da „open JDK“ bedeutet, dass diese JDK unter einer public license (z.B. GNU GPL) läuft. Hierüber gibt es aber zur Stunde keine Evidenz.


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